Temperaturkontrolle

Kontrolle der Temperatur im Ultraschallbad

In der RKI-Richtlinie „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“/1 ist zum Einsatz von Ultraschallbädern für die chemische Desinfektion und/oder Reinigung bei der Aufbereitung medizinischer Instrumente ausgeführt: „…
Da Ultraschall zu Temperaturveränderungen führen kann, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf Medizinprodukte oder die Reinigungsleistung haben, soll die Betriebstemperatur geräteseits kontrolliert werden (Kat. IB). …“. Dabei bedeutet Kategorie IB: „Die Empfehlungen werden von Experten und aufgrund eines Konsens-Beschlusses der Krankenhaushygiene-Kommission am Robert-Koch-Institut als effektiv angesehen und basieren auf gut begründeten Hinweisen für deren Wirksamkeit. Eine Einteilung der entsprechenden Empfehlung in die Kategorie IB kann auch dann erfolgen, wenn wissenschaftliche Studien möglicherweise hierzu nicht durchgeführt wurden.“/2. Diese Empfehlung ist also keine normative oder gesetzgeberische Forderung.

Die Forderung nach einer Temperaturkontrolle entstand durch häufig unnötigen Dauerbetrieb der Ultraschallbäder, wobei die eingebrachte Ultraschallenergie zur unkontrollierten Temperaturerhöhung führte. Beim bestimmungsgemäßen Betrieb entsprechend den Zeitvorgaben für die Desinfektion und/oder Reinigung, also nur bei Ultraschallabgabe wenn das Ultraschallbad beladen ist, fällt die dauernde Wärmezufuhr weg. Außerdem entziehen die eingebrachten metallischen Instrumente dem Bad Wärme.

Es kommt zu einem ständigen Temperaturausgleich. Ein signifikanter Temperaturanstieg kann nur bei mehrstündigem Betrieb auftreten. Für eine Temperaturkontrolle bei mehrstündigem bestimmungsgemäßen Betrieb kann ein handelsübliches, elektronisches Thermometer verwendet werden. Dieses muss nicht ultraschallfest sein, da die Temperaturmessung bei ausgeschaltetem Gerät erfolgen muss. Eine ständige Temperaturmessung während der Ultraschallabgabe ist nicht erforderlich.

Grundsätzlich gilt für Ultraschallbäder ohne Temperaturanzeige:
Bei Einhaltung kurzer Beschallungszeiten und unmittelbarer Beladung des Ultraschallbades kann mit hoher Sicherheit eine Temperaturerhöhung über 40 °C dauerhaft vermieden werden, eiweißhaltige Verbindungen können nicht koagulieren und damit sicher entfernt werden. Nach der Instrumenten-Trockenablage empfehlen wir deshalb eine Desinfektion und Intensiv-Reinigung in nur 5 min mit STAMMOPUR DR 8.

Die Nachrüstung einer Temperaturanzeige ist bei älteren Ultraschallgeräten mit separat eingebauter Wanne möglich. Hierzu gibt es für SONOREX-Einbaugeräte einen Nachrüstsatz.

In den neueren SONOREX-Einbaugeräten der Serie ZE-DT ist eine Temperaturkontrolle eingebaut.


/1 Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten; Bundesgesundheitsblatt; 2001 – 44: 1115-1126; Springer-Verlag

/2 Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention; Veröffentlicht als Vorwort zur 16. Lieferung ( Febr. 2000) der Loseblattsammlung: Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, Verlag Urban & Fischer, München

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